April – Juni 2010*

Sunrise A / Sunrise B

Die Sunrise Periode dient dazu, berechtigten kolumbianischen und nicht-kolumbianischen Markeninhabern die Möglichkeit zu geben, vor allen anderen Interessenten .CO Second-Level-Domains entsprechend ihrer Marke zu registrieren. Sowohl ASCII Domains wie auch spanische IDNs können beantragt werden. Der gesamte Sunrise-Prozess kann bis zu fünf Schritte umfassen:

  • Vor-Validierung (optional)
  • Bewerbungsabgabe (über die InterNetX GmbH und deren Reseller)
  • Validierung
  • Auktion
  • Zuteilung

1. – 20. April 2010

Local Sunrise A

Während der Sunrise Phase A sind nur Inhaber kolumbianischer Markennamen berechtigt, sich um die korrespondierenden Second-Level-Domains unter .CO zu bewerben. Die Marke muss vor dem 30. Juli 2008 im kolumbianischen Patent- und Markenamt eingetragen worden sein. 

26. April – 10. Juni 2010*

Global Sunrise B

In der Sunrise Phase B steht die Registrierung von .CO-Domains, die dem registrierten Markennamen entsprechen, Markeninhabern weltweit offen. Hier gilt ebenfalls: Die betreffende Marke muss vor dem
30. Juli 2008 im zuständigen Patent- und Markenamt eingetragen worden sein.

Bewerbungsberechtigung

Teilnahmeberchtigt an der Global Sunrise sind Markeninhaber, die Folgendes erfüllen:

  • Ihre Marke muss vor dem 30. Juli 2008 registriert worden sein.
  • Das zuständige Markenamt muss in einem Land ansässig sein, dessen Länder-Kodierung dem Standard für die Kodierung von geographischen Einheiten entspricht (WIPO Standard ST.3 Code
    bzw. entsprechende Codes bei Gemeinschaftsmarken).
  • Die Geschäftsbedingungen der .CO Sunrise Policy müssen vollständig erfüllt sein.

Erforderliche Dokumente

Bewerber, die sich in der Sunrise Phase um einen Domainnamen unter .CO bewerben möchten, müssen folgende Informationen hinterlegen und ggf. dokumentieren:  

  • Name der registrierten Marke
  • Registrierungsnummer der Marke
  • Beantragungsdatum der Marke
  • Zuteilungsdatum der Marke
  • Ort der Registrierung – Region oder Land, in dem die Marke registriert ist (unter Benutzung des WIPO Standard ST.3 Codes bzw. entsprechender Codes bei Gemeinschaftsmarken)
  • Status des Registranten – Angabe darüber, ob der Bewerber der tatsächliche Inhaber der Marke ist oder ob er als Lizenznehmer oder Bevollmächtigter handelt

Validierungs-Prozess

Um sicherzustellen, dass nur berechtigte Bewerber während der Sunrise Phase eine Second-Level-Domain unter .CO zugesprochen bekommen, wird vorab ein unabhängiger Validierungs-Prozess von der etablierten Prüfungsfirma „Deloitte“ und der belgischen Rechtsanwaltskanzlei „Laga“ durchgeführt. Dabei wird auf Grundlage von offiziell einsehbaren Datenbanken der Patent- und Markenämter und ggf. weiterer Dokumente sorgfältig geprüft, ob der Bewerber tatsächlich in vollem Umfang teilnahmeberechtigt ist.

Zuteilung der .CO-Domains

Die .CO-Sunrise-Bewerbungen werden während der einzelnen Sunrise-Perioden (Local Sunrise A, Global Sunrise B) gesammelt. Nach Ende jeder Periode werden die .CO-Domains zugeteilt. Voraussetzung dafür ist, dass es um die jeweilige .CO-Domain nur eine Bewerbung gibt, die erfolgreich validiert wurde und voll und ganz den Richtlinien der .CO Registry entspricht.   

Gibt es mehrere Bewerbungen um ein und dieselbe .CO-Domain, wird die betreffende Domain verauktioniert und an den höchstbietenden Bewerber vergeben.

* Bzgl. Zeitangaben sind Änderungen vorbehalten.