.CO Domains - Fragen und Antworten

Wer steht hinter der Registry .CO Internet S.A.S.?

.CO Internet S.A.S. ist ein partnerschaftlicher Zusammenschluss aus der kolumbianischen Firma Arcelandia S.A. und dem US-amerikanischen Unternehmen Neustar, Inc., aus dem sich die .CO Registry formiert hat. Dieses neue Partnerunternehmen ist verantwortlich für die Vermarktung, Verwaltung und den technischen Betrieb der TLD .CO.

Seit wann sind .CO-Domains erhältlich?

Um eine stabile und zuverlässige Verteilung der .CO-Domains zu garantieren, wurde ein Fünf-Phasen-Plan implementiert. Dieser Ablaufplan besteht aus der Third-Level-Transition (ab 7. Februar  2010), dem Grandfathering (1. – 31. März 2010), einer umfassenden Sunrise Periode für Markeninhaber (1. April – 10. Juni 2010*), einer Landrush Periode vor allem hoch bewertete .CO-Domains (21. Juni – 13. Juli 2010*) und der General Availability (ab 20. Juli 2010*), in der die .CO-Domainregistrierung für alle Interessenten nach dem „First-come-first-served“-Prinzip offen ist.

* Bzgl. Zeitangaben sind Änderungen vorbehalten.

Welche Hauptrichtlinien gelten für die Registrierung von .CO-Domains?

Die Registrierungsbedingungen für .CO sind sehr liberal und entsprechen den internationalen Best-Practice-Standards. 

  • Jeder Interessent weltweit kann .CO-Domains registrieren.
  • Ein Nachweis über einen Wohnsitz in Kolumbien oder eine umständliche Dokumentation ist für die General Availability nicht erforderlich. 
  • .CO-Domains können für einen Mindestzeitraum von einem Jahr und einem maximalen Zeitraum von fünf Jahren (Landrush, General Availability) registriert werden. 
  • Registranten können Domains ohne Schwierigkeiten transferieren. 

Wo kann man .CO-Domains registrieren?

.CO wird als Premium-TLD angeboten und ist deshalb zu Beginn des Launches weltweit nur bei zehn ausgewählten Registraren erhältlich. Diese zehn akkreditierten Registrare wurden nach strengen Kriterien ausgesucht und haben sich verpflichtet, .CO angemessen zu vermarkten.

InterNetX war der einzige europäische Registrar unter den 10 ausgewählten Anbietern.

Wie gestaltet sich der Preis für .CO-Domains?

.CO wird eine hart umkämpfte TLD mit enormem Marktpotenzial sein. Der Preis für .CO-Domains wird vom jeweiligen Registrar festgelegt.

Mehr über Preise und Registrierungsrichtlinien erfahren Sie von den Experten des InterNetX Domain Services und des Vertriebs. 

Ist .CO nicht die ccTLD für Kolumbien?

Die kolumbianische Regierung hat im Einvernehmen mit der lokalen Internet-Community entschieden, .CO-Domains in verantwortungsvoller und sicherheitsorientierter Weise für Interessenten rund um den Globus zugänglich zu machen. Dennoch wird .CO immer die ccTLD Kolumbiens bleiben, auch wenn sie für Nutzer weltweit als glaubwürdige, bedeutungsstarke TLD vermarktet wird. 

Können .CO Third-Level-Domain-Inhaber vorrangig .CO Second-Level-Domains registrieren?

Nur Inhaber von .CO Third-Level-Domains, die vor dem 30. Juli 2008 registriert worden sind, können vorrangig die entsprechenden .CO Second-Level-Domains registrieren. 

Wie werden die Rechte von Markeninhabern während der Sunrise Periode gewahrt?

Um einen reibungslosen und fairen Ablauf des .CO-Launch-Prozesses zu gewährleisten, arbeitet die .CO-Registry eng mit etablierten und erfahrenen Partnern wie Neustar und Deloitte zusammen. Neustar fungiert als Technologie-Partner und Deloitte unterstützt den Sunrise-Prozess als Validierungsexperte. 

Wie läuft die Sunrise Periode ab?

Die Sunrise Periode ist in zwei Phase eingeteilt: Local Sunrise A und Global Sunrise. Nur Inhaber kolumbianischer Marken können sich in der Local Sunrise A (1. – 20. April 2010) um .CO-Domains bewerben. In der Global Sunrise B (26. April – 10. Juni 2010) kann jeder Markeninhaber weltweit eine Bewerbung für die entsprechende Second-Level .CO-Domain einreichen. Inhaber kolumbianischer Marken können sich während dieser Phase ebenfalls bewerben, genießen jedoch keine Vorrechte mehr. 

Zwischen den beiden Sunrise Phasen und vor Beginn der Landrush Phase gibt es jeweils eine kurze Ruhepause (Quiet Periode), um es dem Validierungexperten Deloitte zu ermöglichen, die eingegangenen Bewerbungen zu bewerten und der Registry Zeit zu geben, die nötigen administrativen Schritte durchzuführen.

Sowohl ASCII Domains wie auch spanische IDNs stehen in der Sunrise Phase zur Disposition. Die Bewerbungen werden nicht nach dem „First-come-first-served“-Prinzip angenommen, sondern bis zum Ende der jeweiligen Sunrise Phasen gesammelt. Sollte es mehr als eine berechtigte Bewerbung um eine Second-Level .CO-Domain geben, wird die Domain am Ende verauktioniert.

Der gesamte Sunrise Prozess beinhaltet bis zu fünf Schritte:

  • Vor-Validierung (optional)
  • Bewerber haben die Möglichkeit, sich direkt an den Validierungsexperten (Deloitte) zu wenden und vor Einreichen der Bewerbung zu klären, ob die Unterlagen vollständig und korrekt sind.
  • Bewerbungsabgabe bei InterNetX
  • Validierung
  • Auktion
  • Zuweisung 

Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer für die Global Sunrise erfüllen?

Markeninhaber sind berechtigt, an der Global Sunrise teilzunehmen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Markenname muss vor dem 30. Juli 2008 registriert worden sein und Gültigkeit erlangt haben. 
  • Das Markenamt muss in einem Land ansässig sein, dessen Länder-Kodierung dem Standard für die Kodierung von geographischen Einheiten entspricht (WIPO Standard ST.3 Code bzw. entsprechende
    Codes bei Gemeinschaftsmarken). 
  • Die Geschäftsbedingungen der .CO Sunrise Policy müssen vollständig erfüllt sein.

Welche Informationen müssen für die Sunrise-Bewerbung vorgelegt werden?

Sunrise-Bewerber müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme belegen. Dazu sind folgende Informationen bei der Bewerbung anzugeben:

  • Name der registrierten Marke 
  • Registrierungsnummer der Marke
  • Beantragungsdatum der Marke
  • Zuteilungsdatum der Marke
  • Ort der Registrierung: Land oder Region, in der das Recht zur Markenregistrierung begründet ist (entsprechend dem WIPO Standard ST.3 Code)
  • Status des Bewerbers: Angabe, ob der Bewerber der tatsächliche Inhaber der Marke ist oder ob er als Lizenznehmer oder Bevollmächtigter handelt

Deloitte, als unabhängiger Validierungs-Partner, wird jede Bewerbungen bewerten. Damit wird gewährleistet, dass nur berechtigte Markeninhaber eine .CO-Domain erhalten.

Welche zusätzlichen Dokumente können vom Validierungs-Partner eingefordert werden?

Der Validierungs-Partner kann u. U. zusätzliche Dokumente anfordern, um die Berechtigung für die angegebene Marke zu untermauern. In diesem Fall wird der Validierungs-Partner eine E-Mail mit weiteren Detailfragen an den AdminC schicken. Folgendes könnte z. B. angefragt werden:

  • Nachweis (in elektronischer Form) darüber, dass die Marke tatsächlich vor dem 30. Juli 2008
    registriert worden ist
  • Bestätigung über den Status des Bewerbers 
  • Original oder Kopie von Dokumenten, die der Validierungs-Partner für nötig erachtet
  • Eine beglaubigte Übersetzung eines nicht-englischen Dokumentes 
  • Beweis darüber, dass der Markenname tatsächlich im entsprechenden Land, in dem die Marke registriert wurde, in Gebrauch ist (auch wenn das Markenrecht des entsprechenden Landes nicht fordert, dass der Markenname innerhalb eines festgelegten Zeitraums in Gebrauch sein muss) 

Was ist bei der Einreichung zusätzlicher Dokumente zu berücksichtigen?

Jede Anfrage über zusätzliche Beweisdokumente muss innerhalb des vom Validierungs-Partner angegebenen Zeitraums beantwortet werden. Die Dokumente sollten nach folgenden Vorgaben in elektronischer Form eingereicht werden:

   •   PDF-Format (Maximale Größe: 1 MB)
   •   Der Inhalt muss gut lesbar sein
   •   DIN A4 oder Standard-Briefformat

Andere Formate (Originale oder beglaubigte Kopien) können u. U. vom Validierungs-Partner nach dessen Ermessen angefragt werden. 

Sollte es der Bewerber versäumen, die angeforderten Dokumente bis zum festgesetzten Zeitpunkt einzureichen, verliert die Bewerbung ihre Gültigkeit.

Was bedeutet Prä-Validierung über IP Clearinghouse?

Die Prä-Validierung ermöglicht es Bewerbern, ihre Markeninformationen vorab über IP Clearinghouse an den Validierungs-Partner zur Prüfung zu schicken. Sollten die Angaben zur Marke unvollständig oder nicht korrekt sein, wird der Validierungs-Partner den Bewerber darauf hinweisen. 

Bitte beachten:
Eine Prä-Validierung garantiert nicht, dass die Bewerbung letztendlich auch angenommen wird.

Können Bewerber in der Sunrise Phase unterschiedliche Schreibarten ihrer Marke registrieren?

Nein – der Markenname muss identisch mit allen Text- und Wortelementen der zur Sunrise berechtigten Marke sein. 

Wie sollten Markennamen mit Sonderzeichen (z. B. - ! % © ^ &) registriert werden?

Interpunktionen und Sonderzeichen in einem Markennamen können entweder weggelassen oder durch einen Bindestrich ersetzt werden. Solche Sonderzeichen können u. a. sein: ~ @ # ! § % ^ © &

  • Bei einer Folge von Interpunktions- oder anderen Sonderzeichen können diese weggelassen oder durch einen Bindestrich ersetzt werden. 
  • Sonderzeichen dürfen transkribiert, durch einen Bindestrich ersetzt oder weggelassen werden
    (z. B. & zu und, + zu plus, = zu -). 
  • Ist eine Bindestrich Teil des Domainnamens, muss er im Domainnamen übernommen werden.
  • Spanische IDNs (á, é, í, ó, ú, ñ, ü) sind erlaubt.
  • Leerzeichen können ignoriert oder durch einen Bindestrich ersetzt werden (z. B. A B C D zu ABCD.co
    oder A-B-C-D.co).

Werden bei Sunrise Bewerbungen auch Bildmarken akzeptiert?

Ja, auch Bildmarken werden akzeptiert, wenn

  • das Zeichen ausschließlich einen Namen enthält
  • ODER das Wort-Element vorherrscht und klar vom Bildelement abgetrennt ist 
  • UND vorausgesetzt, dass alle alphanumerischen Zeichen (Bindestriche eingeschlossen), die im Marken-
    namen enthalten sind, auch im gewünschten Domainnamen in identischer Reihenfolge vorkommen 
  • UND vorausgesetzt, dass der Gesamteindruck des Wortes unmissverständlich offenbar wird.

Welche Länder-Kodierung muss bei einer Sunrise Bewerbung verwendet werden?

Um das Land, in dem die Marke registriert wurde, korrekt anzugeben, muss der WIPO Standard ST.3 Code benutzt werden. Die ISO-3166 Liste soll nicht verwendet werden. 

Bewirbt sich ein Interessent auf der Basis einer Gemeinschaftsmarke (CTM), sollte “EM“ als Ländercode angegeben werden und nicht „EP“, „QZ“ oder der Ländecode irgendeines EU-Landes. 

Wurde eine Marke in einem der Benelux-Länder registriert, so ist der Ländercode „BX“ anzugeben. 

Was bedeutet "Applicant Capacity"?

Der Bewerber (entsprechend dem Regstranten-Kontakt) muss angeben, ob er als Markeninhaber, Lizenznehmer der Marke oder als Bevollmächtigter handelt.

  • Inhaber
    Der Bewerber ist zugleich der Besitzer der Marke. Eine weitere Dokumentation darüber ist nicht nötig. 
  • Lizenznehmer
    Ist der Bewerber der Lizenznehmer der registrierten Marke, muss eine ordentlich ausgefüllte Lizenznehmer-Erklärung eingereicht werden: License Single TMLicense Multiple TM 
  • Bevollmächtigter
    Ist der Bewerber Mitinhaber der Marke muss eine ordentlich ausgefüllte Dokumentation darüber eingereicht werden: Transfer Multiple TM 

Wurde der offizielle Name des Markeninhabers geändert, ohne dies beim zuständigen Patent- und Markenamt zu dokumentieren, muss der Bewerber eine ordentlich ausgefüllte Erklärung über die Namensänderung einreichen: Transfer Single TM 

Bitte beachten: Andere Dokumente werden nicht akzeptiert. 

Was bedeutet „Reconsideration Process“?

Wurde eine Sunrise-Bewerbung zurückgewiesen, kann der Bewerber innerhalb von zehn Tagen um eine „Reconsideration“ ansuchen. Die Anfrage muss durch einen bei der .CO-Registry akkreditierten Registrar
(wie InterNetX ) erfolgen. 

Auch jeder Bewerber, der mit dem Ergebnis des Validierungs-Partners unzufrieden ist, kann innerhalb von zehn Tagen eine „Reconsideration Process“ starten. 

Bitte beachten: Bei einem „Reconsideration Process“ fallen zusätzliche Kosten an. 

Bei welchen Launch-Phasen kann es zu Auktionen kommen?

Der .CO-Auktions-Prozess kann während der Local Sunrise A, Global Sunrise B und der Landrush Phase zum Tragen kommen.

Auktionen finden statt, wenn es mehr als einen berechtigten Bewerber mit einer korrekt validierten Bewerbung um dieselbe .CO-Domain gibt. 

Wie werden .CO-Auktionen durchgeführt?

.CO-Auktionen werden im "English-style" über das Internet durchgeführt. Jedes neue Gebot muss um ein Inkrement (festgesetzter Betrag) höher sein, als das vorangegangene.

Wer ist berechtigt, bei den Sunrise-Auktionen mitzubieten?

Der berechtigte Bieter bei einer Auktion während der Local Sunrise A und der Global Sunrise B muss rechtzeitig eine Bewerbung um eine .CO-Domain (oder eine Reconsideration-Anfrage) und alle weiteren nötigen Dokumente eingereicht und alle anfallenden Gebühren bezahlt haben. Darüber hinaus muss auch
die Verifizierung bzw. der Validierungs-Prozess des Markennamens erfolgreich durchgeführt worden sein. 

Bitte beachten:
Die .CO-Registry und / oder der Validierungs-Partner verifizieren eine Bewerbung nur, wenn diese allen Richtlinien und Regularien des .CO-Launches und den festgelegten Registrierungsbedingungen entspricht.

Wie werden berechtigte Bieter über ihre Teilnahme an einer Auktion informiert?

Alle Bewerber, deren Bewerbung für ein und dieselbe .CO-Domain verifiziert wurde, erhalten eine Einladung zur Auktion. 

Sobald der Verifizierungs-Prozess abgeschlossen ist, werden alle zugelassenen Bieter (Registranten) über den Start der Auktion informiert. Sie erhalten dann per E-Mail entsprechende Zugangsdaten (soweit nicht bereits vorab geschehen), um sich auf der Auktions-Website einzuloggen. Diese Informationen gehen den Beteiligten in einem angemessen Zeitraum vor dem Auktionsstart zu. 

Wie läuft eine .CO-Auktion ab?

Vor dem Start der Auktion erhält jeder berechtigte Bieter Registrierungs-Informationen zu allen weiteren qualifizierten Mitbietern. Dies ermöglicht es den Teilnehmern, die konkurrierenden Mitbieter einzuschätzen und die eigenen Chancen bei einer Teilnahme zu überdenken. 

Der Auktionator (pool.com) schickt fünf bis zehn Tage vor dem Auktionsstart an alle Auktionsteilnehmer (OwnerC) – mit Kopie an die entsprechenden Registrare – eine erste Auktions-Mitteilung. Diese E-Mail enthält die notwendigen Auktionsdetails, einen Aktivierungs-Link für das Auktions-Konto sowie Login-Daten.

Die Auktionen starten jeweils montags, dienstags, mittwochs oder donnerstags und sind in der Regel auf etwa Tage festgesetzt. 

Nur berechtigte Bieter nehmen teil und bieten gegeneinander. Jedes Gebot muss mindestens um ein Inkrement höher sein, als der aktuell angegeben Preis. Die Auktion endet, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums – festgelegt von der .CO-Registry oder dem Auktionator – kein Bieter ein
weiteres Gebot abgibt. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Nachdem die Domain zugeteilt wurde,
erfolgt innerhalb von 24 Stunden der Whois-Eintrag. 

Besteht die Möglichkeit, von der Auktion zurückzutreten?

Ja, ein berechtigter Bieter kann von der Auktion zurücktreten, wenn er die .CO-Registry rechtzeitig vor Auktionsstart darüber informiert. Versäumt es ein Bieter, während der gesamten Auktion ein Gebot abzugeben, wird dies ebenfalls als Rückzug von der Auktion gewertet. 

Hat dies zur Folge, dass nur ein einziger Bieter übrig bleibt, wird die Auktion abgebrochen und die Domain geht an den verbleibenden Bieter.

Was geschieht, wenn während einer Auktion kein einziges Gebot eingeht?

In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die berechtigten Bieter ihr Interesse an der .CO-Domain verloren haben. Die Registy behält sich das Recht vor, die Domain erneut zur Auktion anzubieten, zur Registrierung für eine spätere Launch-Phase freizugeben oder nicht mehr anzubieten.

Welche Bezahlungsbedingungen gelten für .CO-Auktionen?

Der Registrant zahlt die Auktionssumme direkt an den Auktionator. Die Zahlung muss innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Auktion erfolgen. 

Die Währungen:
Sunrise A: Kolumbianische Pesos
Sunrise B / Landrush: US-Dollars